Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Flamingo Facility Services GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Dienstleistungen im Bereich Facility Services, insbesondere Reinigung, Unterhalt, Hauswartung, Spezialreinigungen, Fensterreinigung, Umzugsreinigungen sowie weitere vereinbarte Leistungen. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Dienstleister (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden, sofern keine schriftlichen Abweichungen vereinbart wurden.

2. Vertragsgrundlagen

Folgende Dokumente bilden integrale Bestandteile des Vertrags: 

  • Angebot inkl. Preis- und Leistungsübersicht
  • Leistungsbeschrieb / Leistungsverzeichnis
  • Objektanalyse oder Begehungsprotokoll (falls vorhanden)
  • Sicherheits- und Zutrittsvorgaben des Kunden
  • Diese AGB

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte. Dazu können gehören: 

  • Regelmässige Unterhaltsreinigungen
  • Grund- und Spezialreinigungen
  • Fenster-, Fassaden- und Lamellenreinigungen
  • Umzugsreinigungen mit Abgabegarantie
  • Hauswartung, technische Kontrollen und einfache Reparaturen
  • Winterdienst, Aussenanlagenpflege oder weitere vereinbarte Services
    Erweiterungen oder Anpassungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

4. Zusatzleistungen

Nicht im Angebot enthaltene Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet. 

5. Einsatzzeiten und Objektzugang

Die Arbeiten erfolgen zu den vereinbarten Einsatzzeiten. Der Kunde stellt sicher, dass der Auftragnehmer Zugang zu allen relevanten Räumlichkeiten erhält und notwendige Schlüssel, Codes oder Ansprechpersonen bereitstehen. 

6. Vertragsbeginn und -dauer

Der Vertrag tritt mit der schriftlichen Bestätigung der Offerte in Kraft. 

  • Wiederkehrende Dienstleistungen: unbefristet, kündbar mit einem Monat Frist auf Monatsende.
  • Einzelaufträge: enden automatisch mit vollständiger Leistungserbringung.

7. Preise und inkludierte Leistungen

Die Preise basieren auf der Offerte und beinhalten die vereinbarten Leistungen, Materialeinsatz (falls definiert), Qualitätskontrollen sowie die notwendigen Arbeitsmittel. Preisbasis ist der Konsumentenpreisindex zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. 

8. Nicht inkludierte Leistungen

Nicht enthalten sind behördliche Abgaben, Entsorgungskosten ausserhalb der Offerte, Spezialmaterialien oder ausserordentliche Einsätze (z. B. Notfälle, ausserhalb der Einsatzzeiten). 

9. Preisanpassungen

Der Auftragnehmer kann Preise bei veränderten Lohn-, Material- oder Energiekosten sowie bei Teuerung anpassen. Anpassungen werden dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. 

10. Zahlungskonditionen

Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss Offerte oder Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innert 30 Tagen netto zu begleichen. Eine Verrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend vorgesehen. 

11. Reklamationen

Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu melden. Berechtigte Reklamationen werden innert angemessener Frist behoben. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden, sofern sie nicht versteckte Mängel betreffen. Darüber hinaus gilt für jede der angebotenen Dienstleistungen im Rahmen von Einzelaufträgen eine Zufriedenheitsgarantie. Ist der Kunde mit der erbrachten Dienstleistung unzufrieden, so kann er dies uns innert 10 Tagen mitteilen. Bei einem Auftragsvolumen bis 200 CHF wird der volle Rechnungsbetrag zurückerstattet. Liegt der Rechnungsbetrag darüber, wird dem Kunden 50 % des Auftragswerts zurückerstattet.

12. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nachweislich durch eigenes Verschulden entstanden sind. Ausgeschlossen sind: 

  • Schäden infolge unklarer oder unvollständiger Kundeninstruktionen
  • Schäden an empfindlichen oder nicht gekennzeichneten Oberflächen
  • Folgeschäden, entgangener Gewinn oder mittelbare Schäden
    Die Haftung ist auf den direkten Schaden begrenzt.

13. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, 

  • alle relevanten Informationen zum Objekt bereitzustellen,
  • empfindliche Gegenstände zu kennzeichnen oder zu entfernen,
  • Zutritt und Sicherheit zu gewährleisten,
  • vereinbarte Termine einzuhalten.

 14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Vertragserfüllung verwendet und gemäss schweizerischem Datenschutzrecht behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Leistungserbringung notwendig ist oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen. 

15. Kündigung

Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen kann der Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind vollumfänglich zu vergüten. 

16. Höhere Gewalt

Ereignisse wie Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Einschränkungen oder andere unvorhersehbare Umstände entbinden beide Parteien temporär von ihren Leistungspflichten. 

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht. Allfällige Differenzen regeln wir wenn immer möglich einvernehmlich. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, entscheiden die ordentlichen Gerichte. Gerichtsstand ist Einsiedeln SZ.

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